Weiterbildung
Diese benötigen alle gewerblich tätigen Busfahrer von Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastsitzplätzen, die ab dem 01.09.2008 eine Grundqualifikation absolviert haben als Voraussetzung für die Eintragung der Schlüsselzahl 95 bei der Führerscheinstelle.
Die erste BKF-Weiterbildung ist fünf Jahre nach der Grundqualifikation nachzuweisen.
Die Weiterbildung läuft in Form ganztägiger Modulschulungen über einen Zeitraum von fünf Tagen mit je sieben Unterrichtstunden ab.


